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   BGH, 23.10.1962 - 1 StR 391/62   

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BGH, 23.10.1962 - 1 StR 391/62 (https://dejure.org/1962,1629)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1962 - 1 StR 391/62 (https://dejure.org/1962,1629)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1962 - 1 StR 391/62 (https://dejure.org/1962,1629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 102
  • NJW 1963, 214
  • MDR 1963, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62

    Ablehnung eines Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamts als Sachverständigen

    Nur dann, wenn er außerdem Tatsachen verwendet, die auf Auskünften dritter Personen beruhen, die er außerhalb der Hauptverhandlung in Bezug auf den zur Verhandlung stehenden Fall heranzieht (Zusatztatsachen: BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]taucht die Frage auf, ob er insoweit nicht als Zeuge vernommen werden muß.
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Dagegen können die sog. Befundtatsachen, d.h. solche, die nur der Sachverständige auf Grund seiner besonderen Sachkunde erkennen konnte, durch das Gutachten eingeführt und vom Gericht verwertet werden (BGH NJW 1951, 771; BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Zwar handelt es sich bei dieser Bekundung nicht um die Mitteilung einer Tatsache, die der Sachverständige nur auf Grund seiner Sachkunde erkennen konnte; das Schwurgericht hätte daher die Bekundung des Dr. Fischbach nur verwerten dürfen, nachdem es ihn als Zeugen vernommen hatte (BGHSt 13, 250; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Beanstandung der sich im gesetzlichen Rahmen

    Diese Beweiserhebung ist nicht zu beanstanden (BGHSt 9, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 16.07.1965 - 4 StR 325/65

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers im Revisionsverfahren

    Gegen die Verwertung sog. Zusatztatsachen bestehen dann keine Verfahrensschranken, wenn diese in zulässiger Form, z.B. durch die Einvernahme der Sachverständigen als Zeugin in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
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